Die Arbeit als und im Förderverein war und ist ehrenamtlich.
Der Vorstand des Fördervereins besteht im Sinne § 26 BGB gemäß Satzung § 11 Abs. 1 aus fünf Mitgliedern. Dieser führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung und der Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel nach den Festlegungen der Mitgliederversammlung. Eine Wahlperiode beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist möglich.
Seit der Neuwahl auf der Mitgliederversammlung gehören dem Vorstand folgende Mitglieder an:
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Frau Müller |
Vorsitzende |
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Herr Geigenmüller |
Stellvertretender Vorsitzender |
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Herr Schubert |
Stellvertretender Vorsitzender |
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Herr Wehr |
Schatzmeister |
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Herr Tschintscharadse |
Schriftführer |
Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei
Vorstandsmitglieder vertreten.
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, die einmal im Geschäftsjahr einberufen werden muss. Zur Zeit besitzt der Förderverein ca. 60 Mitglieder, zum Großteil Lehrerinnen und Lehrer der Schule, aber auch Einzelpersonen und Unternehmen.
Seine Einnahmen bestreitet der Förderverein aus den Mitgliedsbeiträgen (ab 15,00 EUR pro Schuljahr), Aktivitäten von Schülern und Lehrern sowie finanziellen und sachlichen Zuwendungen aus der Wirtschaft und von Privatpersonen.
