Das Berufliche Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen "Karl August Lingner" ist eine staatliche berufsbildende Schule Sachsens. Alle Bildungsgänge sind schulgeldfrei. Das BSZ wurde am 02.03.07 nach gut dreijähriger Bauzeit feierlich auf der Maxim-Gorki- Straße 39 eingeweiht und auf den Namen “Karl August Lingner” getauft. Der Standort ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Pkw gut zu erreichen.
Wir, das sind ca. 1160 Auszubildende, Schülerinnen und Schüler und über 95 Lehrkräfte, Lehrkräfte in Ausbildung, Sekretärinnen und technisches Personal, die hier lernen, lehren und arbeiten. Sie sind herzlich eingeladen, sich über Bildungsangebote, Lehrinhalte, schulische Strukturen und Neuigkeiten zu informieren.
Der für rund 21 Millionen Euro errichtete Komplex gehört zu den modernsten Schulgebäuden mit Fachräumen, Laboren und Werkstätten, einem Lehrküchenkomplex, Pflegekabinetten und einer Drei-Feld-Sportanlage.
Porträt von Robert Sterl unter Public Domain
Odol-Mundwasser, Deutsches Hygienemuseum, Sächsisches Serumwerk, Lingnerschloss – Karl August Lingner hat Spuren hinterlassen in Dresden.
Wir laden alle interessierten Eltern und Schüler herzlich ein, uns auf der Messe Karriere Start zu besuchen. Lassen Sie sich von spannenden Einblicken inspirieren und informieren Sie sich direkt bei uns über Ihre beruflichen Zukunftsperspektiven im Gesundheits- und Sozialwesen.
Unsere Lehrkräfte stehen Ihnen für alle Fragen zu unseren Bildungsgängen zur Verfügung:
Kommen Sie vorbei und entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen!

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Telefon
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*Die Öffnungszeiten treten 2 Wochen vor und nach den Sommerferien außer Kraft.
Bitte nutzen Sie für die Abgabe von Dokumenten, insbesondere Krankenscheinen, unseren Briefkasten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 486) in Kraft. Es gewährt ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Information, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.