Herzlich Willkommen am

BSZ für Gesundheit und Sozialwesen

Das Berufliche Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen "Karl August Lingner" ist eine staatliche berufsbildende Schule Sachsens. Alle Bildungsgänge sind schulgeldfrei. Das BSZ wurde am 02.03.07 nach gut dreijähriger Bauzeit feierlich auf der Maxim-Gorki- Straße 39 eingeweiht und auf den Namen “Karl August Lingner” getauft. Der Standort ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Pkw gut zu erreichen.

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Grußwort Schulleiterin

Wir, das sind ca. 1160 Auszubildende, Schülerinnen und Schüler und über 95 Lehrkräfte, Lehrkräfte in Ausbildung, Sekretärinnen und technisches Personal, die hier lernen, lehren und arbeiten. Sie sind herzlich eingeladen, sich über Bildungsangebote, Lehrinhalte, schulische Strukturen und Neuigkeiten zu informieren.

 

Aktuelles

Blutspende

Am Dienstag, dem 10.03., von 09:00 bis 13:00 Uhr findet in den Unterrichtsräumen im Erdgeschoss unseres BSZ eine Blutspendeaktion des DRK statt.

Die Teilnahme ist während der Unterrichtszeit möglich.

Eine Blutspende dauert insgesamt etwa eine Stunde. Nach der Anmeldung mit Personalausweis erfolgen ein kurzer Gesundheitscheck sowie ein vertrauliches ärztliches Gespräch. Die eigentliche Blutentnahme (ca. 500 ml) dauert nur wenige Minuten. Im Anschluss gibt es eine Ruhepause mit einem stärkenden Snack.

Mit einer Spende können bis zu drei Leben gerettet werden.

Zur Terminreservierung nutzen Sie bitte folgenden Link:
https://terminreservierung.blutspende-nordost.de/u/bsz-gesundheit

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Sekretariat Schulleitung

Frau Thomas (A1.28)
Montag - Donnerstag: - -
Freitag: - -

Sekretariat Schülerangelegenheiten

Frau Marschall (A1.04)
Montag - Freitag: - -

*Die Öffnungszeiten treten 2 Wochen vor und nach den Sommerferien außer Kraft.

Wichtiger Hinweis zur Dokumentenabgabe

Bitte nutzen Sie für die Abgabe von Dokumenten unseren Briefkasten.

Krankenscheine werden nur noch per E-Mail an sekretariat@bszgeso.lernsax.de unter Angabe der Klasse entgegengenommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 486) in Kraft. Es gewährt ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Information, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. 

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