Bewerbung
- Bewerbungen sind bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres an folgende Anschrift zu richten:
Bewerbungen sind ab sofort nur mit dieser unterschriebenen Erklärung (Information über die Erhebung personenbezogener Daten) möglich.
Die Ausbildung befähigt dazu, kranke Menschen, alte Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Pflegefachkraft qualifiziert zu pflegen und zu betreuen.
In der Ausbildung werden die Kompetenzen erworben um eigenständig die im Rahmen des individuellen Pflegeplans übertragenen Aufgaben der Grundpflege zu verrichten und die ausgeführten pflegerischen Maßnahmen zu dokumentieren.
Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfer unterstützen Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte und der Durchführung der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie der Durchführung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Maßnahmen.
Sie erkennen Bedürfnislagen und gestalten die Beziehungen zu den zu Pflegenden und zu Betreuenden mit.
Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer/innen sind in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der stationären Kranken- und Altenpflege tätig.
Ziel der Ausbildung
Berufliches Schulzentrum
für Gesundheit und Sozialwesen Dresden
Maxim- Gorki- Straße 39
01127 Dresden
Zulassungsvoraussetzung/Zielgruppe
Der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, der im Zeitpunkt des Aufnahmeantrags nicht älter als drei Monate sein darf.
Schüler mit Realschulabschluss können bei Eignung direkt in die Klassenstufe 2 aufgenommen werden.
Dauer:
2 Jahre
davon ca. 36 Wochen berufspraktische Ausbildung in einer Pflegeeinrichtung.
1 Jahr
Verkürzung der Ausbildungsdauer mit Realschulabschluss oder mehrjähriger berufspraktischer Erfahrung um ein Jahr möglich.
Ergänzung (Empfehlung seitens des BSZ):
- vor Antritt der Ausbildung je ein mindestens einwöchiges Praktikum in der stationären Pflege (d.h. Krankenhaus und Altenpflegeheim)
- Berufspraktische Ausbildung
Die berufspraktische Ausbildung findet in Krankenhäusern und in Heimen oder stationären Pflegeinrichtungen unter Anleitung von erfahrenen Fachkräften zur Praxisanleitung statt. Die Ausbildung findet neben den genannten Einrichtungen auch in Ambulanten Einrichtungen statt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Kooperationspartner für die berufspraktische Ausbildung zur eigenen Sicherheit eine Grundimmunisierung forden.
Folgende Impfungen bzw. der Nachweis einer Immunität müssen vorhanden sein, um die berufspraktische Ausbildung absolvieren zu können:
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Mumps/Masern/Röteln
- Windpocken
- Tetanus/Diphterie/Polio/Pertussis
Unterricht im berufsbezogenen Bereich
(in Lernfeldern, z. B.)
Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
Eigene Arbeit strukturieren und organisieren
Gesundheit erhalten und fördern
Lebensraum und Lebenszeit gestalten
In akuten Notfällen adäquat handeln
Der Berufsabschluss führt zur Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses (Realschulabschluss) bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 und ist eine geeignete Voraussetzung für weiterführende Bildungsgänge bzw. Berufsabschlüsse, z. B.:
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann