Staatlich geprüfte Sozialassistenz

Berufsfachschule

Bewerbung

  • Bewerbungen sind via Email oder per Post zu richten an: 
  • Bewerbungsfrist bis zum 28.02. des jeweiligen Jahres 
  • Nachreichungen von Bewerbungen sind möglich, soweit noch freie Plätze verfügbar sind.

Bewerbungen sind ab sofort nur mit dieser unterschriebenen Erklärung (Information über die Erhebung personenbezogener Daten) möglich.


Einzureichende
Bewerbungsunterlagen:

Bewerbung

Tabellarischer Lebenslauf

2 Passbilder

beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses (wenn noch nicht vorhanden, dann beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse)

unterschriebene Erklärung (Information über die Erhebung personenbezogener Daten)

Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis spätestens 28.02. des zu beginnenden Schuljahres

Ziel der Ausbildung

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in pflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unterstützend und im begrenzten Umfang selbständig tätig zu sein.

Zulassungsvoraussetzung/Zielgruppe

Für den zweijährigen Bildungsgang ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss in Verbindung mit dem Nachweis von Vorkenntnissen in Englisch auf dem Niveau des Realschulabschlusses erforderlich.

Dauer:

1 Jahr, Bewerber mit Hochschulreife ( Abitur) oder Fachhochschulreife

2 Jahre, Bewerber mit Realschulabschluss

Berufspraktische Ausbildung

Pflichtpraktika in den Bereichen Kinder- u. Jugendhilfe, Pflege und Behindertenhilfe

Lernfelder

Berufliche Identität und berufliche Perspektiven entwickeln

Beobachtung als Grundlage sozialen Handelns nutzen

an der Gestaltung von Bildungs-, Erziehungs- u. Betreuungsprozessen mitwirken

die Pflege von Menschen in Gesundheit und Krankheit unterstützen

Menschen bei der Bewältigung des Alltages unterstützen

kulturell-kreative Prozesse begleiten

eigene Arbeit strukturieren und organisieren sowie im Team mitarbeiten

Die/der SozialassistentIn ist in den Bereichen Betreuung und Erziehung in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen, in Familien oder Krankenhäusern tätig.

Der Berufsabschluss ist eine geeignete Voraussetzung für weiterführende Bildungsgänge bzw. Berufsabschlüsse, z. B.:

  • zum staatl. anerkannten Erzieher

  • zum staatl. anerkannten Heilerziehungspfleger

  • zur Fachhochschulreife (einjährig)
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