Bewerbungen sind ab sofort nur mit dieser unterschriebenen Erklärung (Information über die Erhebung personenbezogener Daten) möglich.
Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis spätestens 28.02. des zu beginnenden Schuljahres
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in pflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unterstützend und im begrenzten Umfang selbständig tätig zu sein.
Für den zweijährigen Bildungsgang ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss in Verbindung mit dem Nachweis von Vorkenntnissen in Englisch auf dem Niveau des Realschulabschlusses erforderlich.
1 Jahr, Bewerber mit Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife
2 Jahre, Bewerber mit Realschulabschluss
Pflichtpraktika in den Bereichen Kinder- u. Jugendhilfe, Pflege und Behindertenhilfe
Die/der SozialassistentIn ist in den Bereichen Betreuung und Erziehung in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen, in Familien oder Krankenhäusern tätig.
Der Berufsabschluss ist eine geeignete Voraussetzung für weiterführende Bildungsgänge bzw. Berufsabschlüsse, z. B.: